Zwei Gebührenklassen
Österreichs Spitäler kennen die allgemeine Gebührenklasse und die Sonderklasse. Die allgemeine Klasse zahlt die Sozialversicherung, Patienten tragen nur einen Kostenbeitrag pro Tag. Für die Sonderklasse kommen zusätzliche Entgelte dazu, die Hauskosten des Spitals und die Honorare der Ärzte. Sie zahlt die private Zusatzversicherung oder, ohne Versicherung, der Patient selbst.
| Allgemeine Klasse | Sonderklasse | |
|---|---|---|
| Medizinische Behandlung | nach Gesundheitszustand | nach Gesundheitszustand, rechtlich gleich |
| Unterbringung und Verpflegung | Standard des Spitals | muss „höheren Ansprüchen“ genügen |
| Zimmer | Mehrbettzimmer | Zweibett- oder Einbettzimmer |
| Arztwahl | diensthabendes Team | frei wählbare Ärztin oder Arzt |
| Kosten für Patienten | Kostenbeitrag pro Tag, höchstens 28 Tage im Jahr | ohne Versicherung die vollen Mehrkosten |
Die Spitäler in Zahlen
2025 standen in Österreich laut Sozialministerium 39.937 Betten in Krankenanstalten, die über die Landesgesundheitsfonds finanziert werden, das sind die öffentlichen und gemeinnützigen Spitäler. Dazu kamen 20.064 Betten in Krankenanstalten außerhalb dieser Finanzierung. In den fondsfinanzierten, gemeinnützigen Häusern begrenzt § 16 KAKuG die Sonderklasse auf ein Viertel der Betten für die stationäre Pflege.
Der Kostenbeitrag: wer wie viel zahlt
In der allgemeinen Klasse zahlen Sozialversicherte nur einen Kostenbeitrag pro Pflegetag, Aufnahme- und Entlassungstag zählen mit. Den Rahmen gibt § 27a KAKuG vor, die Beträge legen die Länder fest. Was kaum jemand weiß: Es gibt zwei verschiedene Beiträge, und welcher anfällt, hängt davon ab, ob Sie selbst versichert oder bei jemandem mitversichert sind.
- Kostenbeitrag nach Landesrecht: für selbst Versicherte, außerdem für Angehörige bei BVAEB, KFA und bei der SVS für Gewerbetreibende und Neue Selbständige. Er enthält jeweils 1,45 Euro für den Landesgesundheitsfonds und 0,73 Euro für den Patientenentschädigungsfonds.
- Kostenbeitrag nach § 447f Abs. 7 ASVG: für mitversicherte Angehörige von ÖGK-Versicherten sowie für Selbst- und Mitversicherte der Bauern. Er beträgt 10 Prozent der Pflegegebührenersätze von Ende 1996, hochgerechnet auf heute, und ist deutlich höher.
| Bundesland | Selbst versichert, pro Tag | Mitversicherte Angehörige (ÖGK), pro Tag | Höchstdauer |
|---|---|---|---|
| Vorarlberg 2026 | 15,58 €, bei geringem Einkommen 11,16 € | 31,30 € | 28 Tage im Jahr |
| Steiermark 2026 | 12,48 € (10,30 € plus 1,45 € und 0,73 €) | 27,50 € (Stand 2025, an Landeskrankenanstalten) | 28 Tage im Jahr |
| Oberösterreich | Grundbetrag laut Oö. KAG jährlich angepasst, plus 1,45 € und 0,73 € | - | 25 Tage im Jahr |
| Wien | laut Allianz im Schnitt 13 bis 15 € (Stand Jänner 2024), ermäßigt bei geringem Einkommen | - | 28 Tage im Jahr |
Quellen: Vorarlberger Landeskrankenhäuser, Kostenbeiträge 2026; KAGes, Patienteninformationsblatt 2025, und Land Steiermark, Valorisierung des Kostenbeitrags 2026 (Summe für 2026 selbst gerechnet); Oö. KAG § 52; Wr. KAG § 46a. Für die übrigen Länder waren keine aktuellen Beträge veröffentlicht. „-“ heißt: kein aktueller Wert veröffentlicht.
Ausgenommen sind laut § 27a KAKuG Kinder und Jugendliche unter 18, Aufenthalte wegen Schwangerschaft und Geburt sowie Organspenden. Vom Landesbeitrag befreit sind außerdem Personen mit besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit, etwa bei Befreiung von der Rezeptgebühr. Für die Sonderklasse fällt der Kostenbeitrag der allgemeinen Klasse nicht an, dort rechnet das Spital Hauskosten und Arzthonorare ab, ohne Zusatzversicherung laut Allianz meist 3.500 bis 7.000 Euro pro Aufenthalt.
Rechenbeispiel: dieselben fünf Tage, drei Beiträge
Eine Familie in Vorarlberg, der Vater ist bei der ÖGK versichert, die Mutter ist bei ihm mitversichert, die Tochter ist 12. Jeder von ihnen liegt in einem Jahr fünf Tage im Landeskrankenhaus, nicht wegen einer Geburt.
- Vater, selbst versichert: 5 × 15,58 Euro, also 77,90 Euro.
- Mutter, mitversichert: 5 × 31,30 Euro, also 156,50 Euro, doppelt so viel.
- Tochter, unter 18: 0 Euro.
Wäre die Mutter selbst berufstätig und versichert, zahlte sie 77,90 Euro. Bei der BVAEB oder der KFA versicherte Familien zahlen auch für Angehörige den Landesbeitrag.
Wann die Zusatzversicherung den Aufenthalt deckt
Ob ein Aufenthalt in der Sonderklasse mit Zusatzversicherung tatsächlich nichts kostet, hängt vor allem davon ab, ob das Spital ein Vertragsspital des Versicherers ist und ob der Tarif einen Selbstbehalt vorsieht. Auf den Wartelisten öffentlicher Spitäler für geplante Operationen werden Sonderklasse-Patienten mitgeführt, ihre Zahl muss eigens ausgewiesen werden. Was die Sonderklasse kostet und welche Tarife es gibt: Sonderklasse-Versicherung, die Beispiele der Versicherer: Kosten.
Die Themen im Detail
Öffentlich vs. privat
Fondsspital, Privatklinik und Sonderklasse: wer was zahlt und wann eine Privatklinik gedeckt ist.
Zum VergleichSonderklasse-Zimmer
Was das Gesetz verlangt, was die Versicherer zusagen und wann es das Einbettzimmer gibt.
Zum Sonderklasse-ZimmerPrivatspitäler
Privatkliniken mit Direktverrechnung, geordnet nach Bundesland.
Zu den PrivatspitälernWeiter
Der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Versicherung über das Spital hinaus: Gesetzlich vs. Privat.
Quellen
- RIS: Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz § 16 (Sonderklasse), § 27 (Gebühren), § 27a (Kostenbeitrag)
- Sozialministerium: Bettenentwicklung in Österreich (PDF, Betten 2025)
- Vorarlberger Landeskrankenhäuser: Information über Kostenbeiträge 2026 (PDF)
- KAGes: Patienteninformationsblatt Kostenbeitrag StKAG und ASVG (PDF, Stand 01.01.2025); Land Steiermark: Valorisierung des Kostenbeitrages 2026, Erläuterungen (PDF)
- Landesrecht: § 52 Oö. KAG 1997, § 46a Wr. KAG
- Allianz: Sonderklasse (Kostenbeitrag Wien, Kosten eines Sonderklasse-Aufenthalts)