Unterschied Kassenarzt und Wahlarzt

Medizinisch dürfen Kassenarzt und Wahlarzt dasselbe, sie haben dieselbe Ausbildung und dieselben Berufspflichten. Der Unterschied liegt im Vertrag mit der Krankenkasse. Wer ihn hat, rechnet über die e-card ab, wer ihn nicht hat, legt sein Honorar selbst fest.

Im Vergleich

KassenarztWahlarzt
VertragKassenvertrag mit ÖGK, BVAEB, SVS oder mehreren davonkein Vertrag mit der jeweiligen Kasse
HonorarTarif aus dem Honorarkatalog der Kassefrei vereinbart, laut Allianz meist 80 bis 120 Euro beim Allgemeinmediziner und 150 bis 200 Euro beim Facharzt
Bezahlunge-card, keine RechnungHonorarnote, bezahlt von Ihnen
Kassenleistungvolle Übernahme, bei BVAEB und SVS abzüglich 20 Prozent Behandlungsbeitrag80 Prozent des Kassentarifs, höchstens die tatsächlichen Kosten
RezepteKassenrezeptKassenrezept möglich, Bewilligung nur bei vollständigem Rezepturrecht durch die Ordination
Wartezeit FacharztMedian 34 Tage für ÖGK-Neupatienten (2026)keine vergleichbare Erhebung

Ein Wahlarzt kann für eine Kasse Wahlarzt sein und für eine andere Vertragsarzt. Entscheidend ist der Vertrag mit Ihrer Kasse, nicht das Türschild. Gleiches gilt umgekehrt: Wer einen Kassenarzt als Privatpatient aufsucht, wird abgerechnet wie bei einem Privathonorar, eine Erstattung gibt es laut ÖGK dafür nicht.

Rezepte vom Wahlarzt

Auch ein Wahlarzt kann Medikamente auf Kassenrezept verschreiben, in der Apotheke zahlen Sie dann wie beim Kassenarzt nur die Rezeptgebühr, sofern Sie nicht befreit sind. Unterschiede gibt es bei bewilligungspflichtigen Medikamenten:

  • Wahlarzt mit vollständigem Rezepturrecht: Er holt die nötige Bewilligung der ÖGK selbst ein, wie ein Kassenarzt.
  • Wahlarzt ohne dieses Recht: Weist er auf eine Bewilligungspflicht hin, schicken Sie das Rezept per Post an die ÖGK oder bringen es vorbei, alternativ hilft die Apotheke weiter.
  • Privatrezept: Verschreibt die Ärztin oder der Arzt privat, zahlen Sie das Medikament selbst. Den Grund dafür erklärt die Ordination im Einzelfall.

Fragen Sie deshalb schon bei der Terminvereinbarung, ob die Ordination das Rezepturrecht hat, wenn Sie regelmäßig Medikamente brauchen.

Was sich 2024 und 2026 geändert hat

Der Abstand zwischen beiden Welten ist bei der Abrechnung kleiner geworden. Mit dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 müssen Wahlärzte seit 1. Juli 2024 die Honorarnoten ihrer Patienten selbst an die Krankenkasse übermitteln. Ausgenommen ist laut Rechnungshof, wer weniger als 300 verschiedene Personen im Jahr behandelt. Seit 1. Jänner 2026 müssen die übrigen Wahlärzte außerdem die e-card-Infrastruktur verwenden. Bezahlen müssen Sie den Wahlarzt aber weiterhin selbst, und für Erstattungen gilt pro Fach und Quartal nur ein Weg, Details unter Kostenerstattung ÖGK.

Rechenbeispiel: derselbe Termin, drei Abrechnungen

Ein Termin beim Hautarzt. Angenommen, die Ordination verlangt privat 150 Euro, und die Kasse zahlt einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung 40 Euro.

  • Beim Wahlarzt: Sie zahlen 150 Euro, die ÖGK erstattet 80 Prozent von 40 Euro, also 32 Euro. Ihr Anteil: 118 Euro.
  • Beim Kassenarzt als Privatpatient: Sie zahlen 150 Euro, die ÖGK erstattet nichts. Ihr Anteil: 150 Euro.
  • Beim Kassenarzt mit e-card: für ÖGK-Versicherte 0 Euro, für BVAEB- und SVS-Versicherte 20 Prozent von 40 Euro, also 8 Euro, bei der SVS mit erreichten Gesundheitszielen 4 Euro.

Der schnellere Termin beim Kassenarzt als Privatpatient ist also der teuerste der drei Wege.

Wann der Wahlarzt sinnvoll ist

  • Lange Wartezeit im Fach: In der Inneren Medizin warten ÖGK-Versicherte im Median 65 Tage, in der Psychiatrie 61, in der Neurologie 50. In der Radiologie sind es 17 Tage, beim Hausarzt einer.
  • Keine Kassenstelle in der Nähe: In Fächern mit wenigen Kassenordinationen kann der Weg zum Wahlarzt kürzer sein als der zum nächsten Kassenarzt.
  • Mehr Zeit im Gespräch: Wahlärzte legen ihr Honorar selbst fest und damit auch, wie lange ein Termin dauert. Ob das für Sie gilt, fragen Sie vor dem Termin nach dem Honorar.

Umgekehrt spricht vieles für den Kassenarzt, wenn ein Termin in absehbarer Zeit zu bekommen ist, etwa beim Hausarzt, in der Orthopädie oder HNO, wo die mittlere Wartezeit in Wien unter einer Woche liegt.

Vor dem Termin beim Wahlarzt klären

  • Was kostet der Termin, und was kosten mögliche Zusatzleistungen wie Ultraschall oder Labor?
  • Übermittelt die Ordination die Rechnung über WAHonline an die Kasse? Dann braucht sie Ihre Kontonummer.
  • Waren Sie im selben Quartal schon bei einem Arzt desselben Fachs?
  • Haben Sie eine Privatarzt-Versicherung, und verlangt sie zuerst die Abrechnung der Kasse?

Wie die Rechnung bei der ÖGK eingereicht wird: Kostenerstattung ÖGK. Die Wartezeiten im Detail: Wartezeiten und Termine.

Quellen