Kostenerstattung der ÖGK beim Wahlarzt

Die ÖGK ersetzt 80 Prozent dessen, was sie einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung gezahlt hätte, höchstens aber die tatsächlichen Kosten. Einreichen können Sie bis 42 Monate nach der Behandlung, also dreieinhalb Jahre. Bei vielen Wahlärzten übernimmt das seit Juli 2024 die Ordination.

Wie die Höhe zustande kommt

Grundlage ist nicht Ihre Rechnung, sondern der Kassentarif, also der Betrag aus dem Honorarkatalog der ÖGK für dieselbe Leistung. Davon gibt es 80 Prozent. Weil Wahlärzte ihr Honorar frei festlegen und es meist über dem Kassentarif liegt, bekommen Sie fast immer deutlich weniger als 80 Prozent der Rechnung zurück. Die Allianz schätzt die übliche Erstattung auf 10 bis 20 Prozent der Wahlarztrechnung.

Rechnung des WahlarztesKassentarif für dieselbe Leistung (Annahme)Erstattung 80 %Selbst bezahlt
100 €40 €32 €68 €
180 €40 €32 €148 €
30 €40 €30 € (Deckel: tatsächliche Kosten)0 €

Die Kassentarife sind Annahmen zur Veranschaulichung. Die tatsächlichen Beträge stehen in den Honorarordnungen der Kasse und unterscheiden sich je nach Fach und Leistung.

Was die ÖGK insgesamt ersetzt

Wie groß der Abstand zwischen Rechnung und Erstattung im Durchschnitt ist, zeigt der Bericht des Rechnungshofs von 2025: Bei der ÖGK wurden 2023 Wahlarzthonorare von 551,45 Millionen Euro zur Kostenerstattung eingereicht. Erstattet hat die ÖGK im selben Jahr 208,85 Millionen Euro. Rechnerisch sind das rund 38 Prozent der eingereichten Summe. Der Wert ist ein Durchschnitt über alle Fächer und schließt Rechnungen für Leistungen ein, die die Kasse gar nicht erstattet, etwa ästhetische Behandlungen. Wie viele das waren, konnte der Rechnungshof nicht feststellen. Für eine einzelne Rechnung sagt der Durchschnitt daher wenig, siehe die Schätzung der Allianz oben.

Laut einer Befragung der ÖGK aus 2024 reichen rund 75 Prozent der Versicherten, die beim Wahlarzt waren, ihre Rechnungen auch ein. Ein Viertel reicht nicht ein. Seit größere Ordinationen die Rechnung selbst übermitteln müssen, geht dort nichts mehr verloren, weil man das Einreichen vergisst.

Die Unterlagen

Für die Einreichung verlangt die ÖGK:

  • Bezahlte Honorarnote im Original oder als Duplikat, mit Behandlungsdaten, Behandlungsdauer und Diagnose, mit Name, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer der Patientin oder des Patienten und mit dem Stempel der Ordination.
  • Zahlungsnachweis: bei Barzahlung ein Zahlungsvermerk auf der Honorarnote, bei Erlagschein der Einzahlungsabschnitt, auch als Kopie, bei Überweisung oder Kartenzahlung der Nachweis der Abbuchung.
  • Verordnung oder Zuweisung, falls vorhanden.
  • IBAN und BIC für die Überweisung.

Am einfachsten verlangen Sie die vollständige Honorarnote mit Diagnose gleich beim Bezahlen, nachträglich ist sie mühsamer zu bekommen.

Drei Wege der Einreichung

WegWas Sie tunVoraussetzung
OnlineRechnung über die Website oder die App „Meine ÖGK“ hochladenID Austria; Dateien als PDF, JPG oder PNG, bis 5 MB je Anhang, höchstens fünf Anhänge, ein Wahlarztbesuch pro Antrag
PostFormular ausdrucken, ausfüllen, mit Unterlagen an die ÖGK schickenkeine
Durch die OrdinationKontonummer in der Ordination angeben, die Ordination übermittelt über WAHonlinePflicht für Wahlärzte mit mindestens 300 Patienten im Jahr, freiwillig für andere Wahlärzte, Zahnärzte und Therapeuten

Auch bei der elektronischen Übermittlung durch die Ordination zahlen Sie die Rechnung zunächst selbst. Die Übermittlungspflicht gilt seit 1. Juli 2024 für ÖGK, BVAEB und SVS.

Wann es nichts gibt

  • Sie waren im selben Kalendervierteljahr bei einem Kassenarzt und einem Wahlarzt desselben Fachs.
  • Sie waren im selben Quartal bei mehreren Wahlärzten desselben Fachs. Dann zählt nur die zuerst eingereichte Rechnung.
  • Sie haben einen Kassenarzt privat aufgesucht.
  • Die Leistung gehört nicht zur Krankenbehandlung, etwa Sport- und Einstellungsuntersuchungen, Gutachten, rein kosmetische Behandlungen oder Impfungen, die keine Krankenbehandlung sind.
  • Die Frist von 42 Monaten ab dem Leistungsdatum ist abgelaufen.

Therapeuten und Psychologen

Für Wahl-Therapeuten gelten eigene Regeln, nicht immer die 80-Prozent-Regel:

BereichWas die ÖGK zahltVoraussetzung
Physiotherapie bei Wahlinstituten80 Prozent des Tarifs, den Vertragsphysiotherapeuten bekommenärztliche Verordnung, Bewilligung derzeit nicht nötig
Psychotherapie bei Wahltherapeutenfixer Kostenzuschuss laut Satzung, Anhang 7ärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung, Bewilligung ab der 11. Sitzung
Klinisch-psychologische Behandlung bei WahlpsychologenZuschuss 33,70 Euro je 60 Minuten Einzelsitzung, 19,30 Euro je 30 Minutenärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung, Bewilligung ab der 11. Einheit

Die klinisch-psychologische Behandlung ist seit 1. Jänner 2026 auch als Kassenleistung bei Vertragspartnern zu haben, vermittelt über die Servicestelle der ÖGK unter 0800 10 02 03. Dafür stehen laut ÖGK jährlich rund 120.700 Einheiten zu je 50 Minuten zur Verfügung, gereiht wird nach Dringlichkeit. Wer bei einer Wahlpsychologin bleibt, bekommt weiter den fixen Zuschuss. Bei einem Honorar von 100 Euro für eine Stunde sind das 33,7 Prozent.

SVS und BVAEB

Auch bei der SVS und der BVAEB gibt es eine Kostenerstattung für Wahlärzte, beide Träger sind an WAHonline angeschlossen. SVS-Versicherte können die Rechnung zusätzlich in der App svsGO abfotografieren oder im svsGO-Kundenportal hochladen, das Geld kommt laut SVS binnen weniger Tage. Bei beiden Trägern gilt zudem ein Behandlungsbeitrag von 20 Prozent, bei der SVS halbiert er sich mit dem Programm „Selbständig Gesund“ auf 10 Prozent.

Rechenbeispiel: zwei Hautärzte im selben Quartal

Im Februar waren Sie beim Wahl-Hautarzt A für 150 Euro, im März holen Sie sich beim Wahl-Hautarzt B eine zweite Meinung um 130 Euro. Angenommen, der Kassentarif liegt in beiden Fällen bei 40 Euro.

  • Die zuerst eingereichte Rechnung erstattet die ÖGK mit 32 Euro, die zweite gar nicht, weil beide im selben Kalendervierteljahr und im selben Fach liegen. Zusammen bleiben 248 Euro von 280 Euro bei Ihnen.
  • Wäre der zweite Termin im April gewesen, also im nächsten Quartal, hätte die ÖGK auch dafür 32 Euro erstattet.
  • Mit Privatarzt-Versicherung ersetzt diese bei der ersten Rechnung den Rest von 118 Euro. Für die zweite, die die Kasse abgelehnt hat, sehen viele Tarife 80 Prozent der Rechnung vor, hier 104 Euro. Ob das auch bei einer Ablehnung wegen der Quartalsregel gilt, steht in den Bedingungen des Tarifs.

Schritt für Schritt

  1. Vor dem Termin fragen, ob die Ordination über WAHonline einreicht, und gegebenenfalls die Kontonummer angeben.
  2. Rechnung bezahlen und eine vollständige Honorarnote mit Diagnose verlangen.
  3. Wenn die Ordination nicht einreicht: online über Meine ÖGK oder per Post einreichen, ein Besuch pro Antrag.
  4. Abrechnung der Kasse aufbewahren.
  5. Mit Privatarzt-Versicherung: Rechnung und Kassenabrechnung dort einreichen.

Welche Privatarzt-Tarife es gibt und was sie kosten: Wahlarzt-Versicherung. Die Unterschiede zwischen Kassenarzt und Wahlarzt: Unterschied Kassenarzt und Wahlarzt.

Quellen