Was ist eine private Krankenversicherung?

In Österreich ist die private Krankenversicherung fast immer eine Zusatzversicherung: Sie zahlt dort, wo die Sozialversicherung aufhört. Sie läuft lebenslang, der Versicherer darf sie nicht ordentlich kündigen, und wer nach dem Abschluss krank wird, behält seinen Schutz zur selben Prämie.

Zusatz zur gesetzlichen Versicherung

Wer in Österreich erwerbstätig ist, ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, bei der ÖGK, der SVS, der BVAEB oder einer Krankenfürsorgeanstalt. Die private Krankenversicherung kommt dazu: Sie zahlt die Sonderklasse im Spital, die Differenz beim Wahlarzt, Therapien, Brillen oder Zahnersatz über die Kassenleistung hinaus. Die Versicherer schreiben das ausdrücklich in ihre Unterlagen, etwa „zusätzlich zur Pflichtkrankenkasse“ im Tarifblatt der Wiener Städtische.

Eine private Vollversicherung anstelle der Kasse gibt es nur für Ausnahmen. Die Wiener Städtische bietet etwa den Tarif MEDplus Sozialversicherungsersatz für Personen an, die nicht pflichtversichert sind, zum Beispiel beim Opting-Out oder für Grenzgänger. Für die große Mehrheit ist die private Krankenversicherung ein Zusatz.

Wie viele Menschen eine haben, wird unterschiedlich angegeben. UNIQA schreibt in ihrer Pressemitteilung vom September 2026 von vier von zehn Österreicherinnen und Österreichern, die Wiener Städtische im Mai 2026 von jeder dritten Person, „so viele wie noch nie“.

Die vier Arten nach dem Gesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz beschreibt in § 178b, was der Versicherer in welcher Art der Krankenversicherung schuldet:

ArtDer Versicherer zahltBeispiele
Krankheitskostenversicherungdie Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, im vereinbarten Umfang auch bei Schwangerschaft und EntbindungSonderklasse, Privatarzt, Zahn
Krankenhaustagegeldversicherungein vereinbartes Taggeld bei medizinisch notwendiger stationärer BehandlungTaggeldtarife, Ersatztaggeld
Krankengeldversicherungdas vereinbarte Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit mit VerdienstausfallKrankengeld für Selbständige
PflegekrankenversicherungPflegekosten im vereinbarten Umfang oder ein PflegetaggeldPflegeversicherungen

Am häufigsten ist die Krankheitskostenversicherung, und in ihr die Sonderklasse. Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass Kosten rund um Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft nicht zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen für Frauen und Männer führen dürfen.

Drei Regeln, die sie von anderen Versicherungen unterscheiden

1. Sie läuft lebenslang

Krankenversicherungsverträge dürfen nach § 178i VersVG nur auf Lebenszeit abgeschlossen werden, ausgenommen kurzfristige Versicherungen unter einem Jahr. Der Versicherer darf nicht ordentlich kündigen, außer bei Gruppen- und Krankengeldversicherungen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei Prämienverzug oder verletzter Anzeigepflicht, bleibt möglich. Versicherte selbst können laut den Informationsblättern der Versicherer erstmals nach drei Jahren kündigen, dann jährlich.

2. Krank werden schadet dem Vertrag nicht

Die Regeln über die Gefahrerhöhung gelten in der Krankenversicherung nicht, so steht es in § 178a Abs. 3 VersVG. Wer nach dem Abschluss eine chronische Krankheit bekommt, muss das nicht melden, der Versicherer darf deswegen weder kündigen noch die Prämie erhöhen. Entscheidend ist der Gesundheitszustand beim Abschluss, deshalb gibt es die Gesundheitsfragen davor. Laut den Informationsblättern der Versicherer sind gesundheitliche Änderungen nur bis zum Erhalt der Polizze zu melden. Mehr dazu: Gesundheitsfragen.

3. Erhöhungen nur aus bestimmten Gründen

Die Prämie darf nach § 178f VersVG nur steigen, wenn sich ein vereinbarter Index, die Lebenserwartung, die Leistungshäufigkeit im Tarif, die Kassenleistungen, die Spitalsentgelte oder die Gesetze ändern. Das Älterwerden der versicherten Person ist kein Grund. Wie stark die Prämien trotzdem steigen: Prämienentwicklung nach Alter.

Wie die Versicherung zahlt

  • Direktverrechnung: In den Vertragskrankenhäusern rechnet das Spital direkt mit dem Versicherer ab, Versicherte zahlen nichts vor. Alle großen Versicherer haben dafür Vertragsspitallisten.
  • Kostenersatz: Beim Wahlarzt oder in einem Spital ohne Vertrag zahlen Versicherte zuerst selbst und reichen die Rechnung ein, beim Wahlarzt zuerst bei der Kasse.
  • Pauschalen: Wer auf die Sonderklasse verzichtet, bekommt ein Ersatztaggeld, nach einer Geburt eine Entbindungspauschale. Bei der GRAWE sind das 203 Euro pro Tag und 2.138 Euro pro Geburt.

Was sie nicht zahlt

In den Informationsblättern der Versicherer stehen wiederkehrend dieselben Ausschlüsse: kosmetische Behandlungen, künstliche Befruchtung, Empfängnisverhütung und Pflege, in den Spitalstarifen außerdem Zahnimplantate und Rehabilitation. Für Unfall- und Einstiegstarife kommen Krankheit und Geburt dazu. Bei Behandlungen nach Alkohol- oder Suchtgiftmissbrauch oder vorsätzlichen Straftaten ist die Deckung eingeschränkt.

Die Anbieter

Die private Krankenversicherung bieten in Österreich unter anderem diese Versicherer an:

VersichererBekannt für
UNIQAMarktführer in der Krankenversicherung laut Geschäftsbericht 2025, Sonderklasse Start bis Premium
Merkurälteste Versicherung Österreichs, nach eigenen Angaben zweitgrößter privater Krankenversicherer
Wiener Städtischegrößte Einzelgesellschaft der Vienna Insurance Group, bestHEALTH
GeneraliMedCare, Option auf Sonderklasse bis 60
DONAUVienna Insurance Group, Securmed und SmartStart
GRAWEMyMED, Selbstbehalt erst ab 40
AllianzComfort, Extra, Max
mukiVersicherungsverein aus Bad Ischl, Tarife je Krankenkasse

Der Vergleich der Tarife, Selbstbehalt-Regeln und veröffentlichten Prämien: Anbieter im Vergleich.

Quellen