ÖGK, SVS, BVAEB: die Versicherungsträger

Drei Träger führen in Österreich die gesetzliche Krankenversicherung: die ÖGK, die SVS und die BVAEB, dazu kommen Krankenfürsorgeanstalten für einzelne Dienstgeber. Seit 1. Juni 2026 zahlen BVAEB-Versicherte beim Arzt 20 statt 10 Prozent Selbstbehalt, bei der SVS gelten ebenfalls 20 Prozent. Welche Kasse zuständig ist, entscheidet bei manchen privaten Versicherern auch über den Tarif.

Wer wo versichert ist

TrägerFür wenKrankenversicherungsbeitragSelbstbehalt beim Arzt
ÖGK Österreichische GesundheitskasseArbeiter und Angestellte, seit 2020 anstelle der neun Gebietskrankenkassen7,65 %: 3,87 % Dienstnehmer, 3,78 % Dienstgeber (§ 51 ASVG)-
SVS Sozialversicherungsanstalt der SelbständigenGewerbetreibende, Neue Selbständige, Bäuerinnen und Bauern7,65 %: 6,8 % die Versicherten, 0,85 % der Bund (§ 27 GSVG)20 % für Gewerbetreibende und Neue Selbständige, mit erreichten Gesundheitszielen 10 %
BVAEB Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbauöffentlich Bedienstete, Eisenbahner, Bergbau-20 % seit 1. Juni 2026
Krankenfürsorgeanstalten, z.B. KFA WienBedienstete einzelner Gebietskörperschaften--

Beitragssätze in der bis Ende 2026 geltenden Fassung, für 2027 ist eine geänderte Fassung des § 51 ASVG kundgemacht (BGBl. I Nr. 88/2026). „-“ heißt: hier nicht belegt.

Seit der Reform durch das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz gibt es in der Krankenversicherung nur noch diese drei großen Träger. Die neun Gebietskrankenkassen gingen am 1. Jänner 2020 in der ÖGK auf, zur BVAEB wurden die frühere BVA und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau zusammengelegt. Mehr zur Fusion am Beispiel Wien: WGKK und ÖGK.

Die Selbstbehalte im Detail

BVAEB: von 10 auf 20 Prozent

Die BVAEB hat den Behandlungsbeitrag mit 1. Juni 2026 von 10 auf 20 Prozent verdoppelt. Er gilt unter anderem für Arztbesuche, bildgebende Diagnostik, Labor, Physio- und Psychotherapie und die meisten Zahnbehandlungen und wird in der Regel nach der Behandlung vorgeschrieben. Die Hauptversammlung begründete das laut ORF damit, das Leistungsniveau trotz angespannter Budgetlage zu sichern. Versicherte mit geringem Einkommen können eine Befreiung oder Nachsicht beantragen. Zur Einordnung: 2016 hatte die damalige BVA den Beitrag von 20 auf 10 Prozent halbiert, seit der Zusammenlegung 2020 galten für alle BVAEB-Gruppen einheitlich 10 Prozent.

SVS: 20 Prozent, halbierbar

Bei der SVS beträgt der Selbstbehalt für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen 20 Prozent. Mit dem Programm „Selbständig Gesund“ lässt er sich auf 10 Prozent halbieren: Bei einer Vorsorgeuntersuchung werden mit dem Arzt Ziele zu Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak und Alkohol vereinbart, frühestens nach sechs Monaten kann nach erreichten Zielen die Halbierung beantragt werden. Für Heilbehelfe gilt bei Gewerbetreibenden und Neuen Selbständigen ebenfalls 20 Prozent mit einem Mindestselbstbehalt von 46,20 Euro, für Brillen 138,60 Euro. Kinder unter 15 und mitversicherte Kinder sind davon befreit.

Rechenbeispiel: Kassenbeitrag und Sonderklasse

Eine Angestellte mit 4.000 Euro brutto zahlt 3,87 Prozent Krankenversicherungsbeitrag, 154,80 Euro im Monat, der Dienstgeber legt 151,20 Euro dazu. Eine Selbständige mit derselben Beitragsgrundlage zahlt 6,8 Prozent, 272 Euro, selbst. Die Sonderklasse ohne Selbstbehalt kostet im Gruppentarif der Wiener Städtische für eine 30-Jährige in Wien zusätzlich 116,34 Euro. Für die Angestellte entspricht das 75 Prozent ihres Kassenbeitrags, für die Selbständige 43 Prozent. Die Beiträge werden nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage berechnet, bei höheren Einkommen sinkt der Anteil.

Warum die Kasse für die private Versicherung zählt

Die private Zusatzversicherung baut auf der gesetzlichen auf. Deshalb spielt die eigene Kasse bei mehreren Versicherern eine Rolle:

  • Eigener Tarif je Kasse: Die muki rechnet die Sonderklasse in drei Tarifen, SOE 1 für ÖGK und KFA, SOE 2 für die SVS, SOE 3 für die BVAEB. Details: muki.
  • Kasse als Prämienfaktor: Die Allianz nennt den Sozialversicherungsträger ausdrücklich neben Alter, Gesundheit und Bundesland. Details: Allianz.
  • Sachleistung oder Geldleistung: Bei der SVS gibt es für Gewerbetreibende und Neue Selbständige eine Sachleistungs- und eine Geldleistungsberechtigung. Die Wiener Städtische nennt im Tarifblatt bestHEALTH als Grundlage ausdrücklich die SVS mit Sachleistung. Wer die Geldleistung gewählt hat, sollte vor dem Abschluss klären, was das für den privaten Tarif bedeutet.
  • Wahlarzt: Privatarzt-Versicherungen ersetzen bei DONAU, Wiener Städtische, Generali, GRAWE und Allianz den Rest nach der Kassenerstattung zu 100 Prozent. Wie viel die Kasse vorher ersetzt, hängt von ihrem Tarif ab. Mehr: Wahlarzt-Versicherung.

Ein Wechsel der Kasse gehört dem privaten Versicherer gemeldet. Die Informationsblätter von UNIQA, DONAU, Wiener Städtische, Merkur und GRAWE verlangen, eine Änderung oder den Wegfall der Sozialversicherung unverzüglich bekanntzugeben. Typischer Fall ist der Schritt in die Selbständigkeit, mit dem ÖGK-Versicherte zur SVS wechseln.

Der Selbstbehalt in der Privatarzt-Versicherung

Den Kassen-Selbstbehalt ersetzen private Tarife nicht automatisch. Er ist ein Teil der Kosten, den die Kasse nicht trägt, und kann je nach Bedingungen unter die Erstattung „des Restes“ fallen, muss es aber nicht. Wer bei SVS oder BVAEB versichert ist und eine Privatarzt-Versicherung abschließen will, sollte vor dem Abschluss fragen, ob der Behandlungsbeitrag beim Kassenarzt mitversichert ist.

Quellen