Kündigung und Wechsel der PKV

Sie möchten Ihre private Krankenversicherung kündigen oder zu einem anderen Anbieter wechseln? Hier erfahren Sie, wie es geht.

Kündigungsfristen

Die übliche Kündigungsfrist beträgt 1-3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr beginnt oft mit dem Vertragsdatum, nicht zwingend am 1. Januar.

Sonderkündigungsrecht

Sie können außerordentlich kündigen bei:

  • Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung
  • Leistungskürzung
  • Nach einem Leistungsfall

Vor dem Wechsel beachten

Achtung

Schließen Sie zuerst den neuen Vertrag ab, bevor Sie kündigen. Werden Sie beim neuen Anbieter abgelehnt, stehen Sie sonst ohne Versicherung da.

  • Neue Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Wartezeiten beginnen von vorn
  • Prämie richtet sich nach aktuellem Alter
  • Alterungsrückstellungen gehen verloren

Tarifwechsel beim selben Anbieter

Oft günstiger als ein Anbieterwechsel: Innerhalb desselben Unternehmens können Sie meist ohne neue Gesundheitsprüfung in einen anderen Tarif wechseln. Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach.

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