Kündigungsfristen
Die übliche Kündigungsfrist beträgt 1-3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr beginnt oft mit dem Vertragsdatum, nicht zwingend am 1. Januar.
Sonderkündigungsrecht
Sie können außerordentlich kündigen bei:
- Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung
- Leistungskürzung
- Nach einem Leistungsfall
Vor dem Wechsel beachten
Achtung
Schließen Sie zuerst den neuen Vertrag ab, bevor Sie kündigen. Werden Sie beim neuen Anbieter abgelehnt, stehen Sie sonst ohne Versicherung da.
- Neue Gesundheitsprüfung erforderlich
- Wartezeiten beginnen von vorn
- Prämie richtet sich nach aktuellem Alter
- Alterungsrückstellungen gehen verloren
Tarifwechsel beim selben Anbieter
Oft günstiger als ein Anbieterwechsel: Innerhalb desselben Unternehmens können Sie meist ohne neue Gesundheitsprüfung in einen anderen Tarif wechseln. Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach.