Kein Kammertarif, sondern Branchenverträge
Die gesetzliche Krankenversicherung der Gewerbetreibenden ist die SVS, eine eigene Sozialversicherungsanstalt (ÖGK, SVS und BVAEB). Was unter „WKO Krankenversicherung“ läuft, sind private Gruppenverträge für die Sonderklasse, die einzelne Fachorganisationen der Kammer für ihre Mitglieder ausgehandelt haben. Wer beitreten darf, hängt also an der Gewerbeberechtigung. Vier Beispiele mit öffentlichen Unterlagen:
| Fachorganisation | Versicherer | Tarife | Prämien öffentlich |
|---|---|---|---|
| Sparte Information und Consulting, zehn Fachverbände | Wiener Städtische, nach österreichweiter Ausschreibung | Sonderklasse mit Österreich-Deckung, mit oder ohne Selbstbehalt, Prämie nach Wohnbundesland, Einbettzimmer | nein, nur über einen Online-Rechner |
| Bundesgremium Versicherungsagenten | Wiener Städtische | bestHEALTH SMART, BASIC, CLASSIC, PREMIUM | ja, Tarifblätter für acht Bundesländer, für Kärnten keines abrufbar |
| Bundesgremium Fahrzeughandel | Generali und Wiener Städtische | MedCare Sonderklasse und Smart Sonderklasse bzw. bestHEALTH | Generali ja, mit Prämienbeispielen je Region |
| Fachverband Finanzdienstleister, zusätzlich zum Spartenvertrag | Wiener Städtische | Sonderklasse nach Unfall mit Option, Abschluss bis 40 | ja, Tarifblatt |
Quellen: WKO-Seiten der Sparte Information und Consulting und des Fahrzeughandels; Tarifblätter bestHEALTH (Auflage 01/2026) und Sonderklasse nach Unfall mit Option (Rahmenvertrag 1900012766, Auflage 01/2026); Generali, Infoblatt Gruppenkrankenversicherung Fahrzeughandel (Stand 12/2025).
Der größte Vertrag ist der der Sparte Information und Consulting. Ihm können die Mitglieder von zehn Fachverbänden beitreten: Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Finanzdienstleister, Werbung und Marktkommunikation, Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Ingenieurbüros, Druck, Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Buch- und Medienwirtschaft, Versicherungsmakler sowie Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen. Beitrittsberechtigt sind auch Gesellschafter und Dienstnehmer der Mitgliedsbetriebe, und zwar bis zum vollendeten 70. Lebensjahr, jeweils zum Monatsersten. Es ist ein offener Gruppenvertrag: Jeder Versicherungsmakler und -agent kann ihn zu gleichen Bedingungen vermitteln.
Was die Gruppe spart: das Beispiel Fahrzeughandel
Einen Prozentsatz für den Gruppennachlass nennen weder die Seiten der Sparte Information und Consulting noch die des Fahrzeughandels. Das Infoblatt der Generali für den Fahrzeughandel zeigt aber Einzel- und Gruppenprämie nebeneinander, gültig vom 1. Dezember 2025 bis Ende 2026. Für die Generali, die auf ihrer Website keine Sonderklasse-Prämien nennt, ist das eine seltene veröffentlichte Prämientabelle:
| Tarif, 35 Jahre, Zweibettzimmer ohne Selbstbehalt | Einzel | Gruppe | Ersparnis | Kind 0-17, Gruppe | Selbstbehalt bei Behandlung in Wien |
|---|---|---|---|---|---|
| Österreich, Europa, weltweit | 177,70 € | 159,93 € | 17,77 € | 34,05 € | keiner |
| Niederösterreich und Burgenland | 105,96 € | 95,37 € | 10,59 € | 20,30 € | 327 € pro Tag |
| Steiermark | 122,64 € | 110,37 € | 12,27 € | 23,50 € | 251 € pro Tag |
| Tirol und Vorarlberg | 127,90 € | 115,11 € | 12,79 € | 24,51 € | 227 € pro Tag |
| Oberösterreich und Salzburg | 140,19 € | 126,17 € | 14,02 € | 26,86 € | 171 € pro Tag |
| Kärnten | 143,48 € | 129,13 € | 14,35 € | 27,49 € | 156 € pro Tag |
Monatsprämien pro Person inklusive 1 % Versicherungssteuer, für ASVG- und SVA-Sachleistungsversicherte. Der Selbstbehalt bei Behandlung in Wien gilt für höchstens 5 Tage im Kalenderjahr. Das Infoblatt bezeichnet die Region Oberösterreich und Salzburg als „OÖ/SBG/D“. Quelle: Generali, Betriebliche Gesundheitsvorsorge, Gruppenkrankenversicherung Fahrzeughandel (Stand 12/2025).
Der Nachlass beträgt in jeder Zeile 10 Prozent, auf den Cent gerundet, für Erwachsene wie für Kinder. Für Wien nennt das Infoblatt keinen Regionaltarif ohne Selbstbehalt, sondern eine Smart-Variante um 120,73 Euro in der Gruppe: Ihr Selbstbehalt von 243 Euro pro Spitalstag entfällt bis zum 45. Geburtstag.
Bemerkenswert ist die Rechnung hinter den Regionaltarifen. Wer statt der Österreich-Deckung den Tarif seiner Region wählt, spart im Gruppentarif zwischen 30,80 Euro (Kärnten) und 64,56 Euro (Niederösterreich und Burgenland) im Monat. Rechnet man diese Ersparnis aufs Jahr und teilt sie durch den Wiener Selbstbehalt pro Tag, kommt in allen fünf Regionen dasselbe heraus: 2,37 Tage. Die Jahresersparnis entspricht also überall dem Selbstbehalt für knapp zweieinhalb Spitalstage in Wien.
Rechenbeispiel: Regionaltarif oder Österreich-Deckung in der Steiermark?
Ein 35-jähriger Autohändler aus Leibnitz zahlt im Gruppentarif für die Steiermark 110,37 Euro im Monat, für die Österreich-Deckung 159,93 Euro. Der Regionaltarif spart 49,56 Euro im Monat, 594,72 Euro im Jahr.
Muss er in Wien in die Sonderklasse, etwa für eine Operation an einer Spezialklinik, zahlt er 251 Euro pro Tag selbst, höchstens 5 Tage oder 1.255 Euro im Jahr. Eine Woche im Wiener Spital kostet ihn damit 1.255 Euro, 660,28 Euro mehr, als er in diesem Jahr gespart hat.
Die Grenze liegt bei 2,37 Spitalstagen in Wien pro Jahr. Wer nicht regelmäßig in Wien behandelt werden will, fährt mit dem Regionaltarif günstiger. Wer schon weiß, dass ein Eingriff an einer bestimmten Wiener Klinik ansteht, rechnet mit der Österreich-Deckung.
Zwei Gruppentarife nebeneinander
Wie unterschiedlich Gruppenkonditionen ausfallen, zeigt der Vergleich mit dem Tarif der Versicherungsagenten. Dessen PREMIUM-Variante deckt das Zweibettzimmer in den Vertragsspitälern ganz Österreichs, ohne Selbstbehalt, die Prämie richtet sich nach dem Wohnbundesland:
| Bundesland, 35 Jahre | Wiener Städtische bestHEALTH PREMIUM, Versicherungsagenten | Generali Regionaltarif, Fahrzeughandel |
|---|---|---|
| Vorarlberg | 86,76 € | 115,11 € |
| Burgenland | 96,63 € | 95,37 € |
| Steiermark | 99,16 € | 110,37 € |
| Niederösterreich | 99,49 € | 95,37 € |
| Oberösterreich | 106,94 € | 126,17 € |
| Tirol | 109,03 € | 115,11 € |
| Salzburg | 111,22 € | 126,17 € |
| Wien | 129,87 € | 159,93 € (Österreich-Deckung) |
| Kärnten | kein Tarifblatt abrufbar | 129,13 € |
Monatsprämien bei Abschluss mit 35, Zweibettzimmer ohne Selbstbehalt. Wiener Städtische: Tarifblätter bestHEALTH Sonderklasse je Bundesland, Rahmenvertrag 1900014767, Auflage 01/2026, Tarif GYA126; ob die Versicherungssteuer enthalten ist, steht nicht dabei. Generali: Gruppenprämien laut Infoblatt Fahrzeughandel (Stand 12/2025), inklusive 1 % Versicherungssteuer, mit Selbstbehalt bei Behandlung in Wien. Auch die Nebenleistungen wie das Ersatztaggeld unterscheiden sich.
In sechs von acht Bundesländern ist der Tarif der Versicherungsagenten günstiger, obwohl er ganz Österreich ohne Selbstbehalt abdeckt. Nur in Niederösterreich und im Burgenland liegt der Regionaltarif der Generali knapp darunter, mit dem Wiener Selbstbehalt von 327 Euro pro Tag als Haken. Unter den Regionaltarifen liegen die beiden Verträge in Vorarlberg am weitesten auseinander, wo die Generali Tirol und Vorarlberg zusammenfasst: 28,35 Euro im Monat.
Wählen kann man zwischen den beiden Tarifen nicht, denn jeder steht nur der eigenen Branche offen. Der Vergleich zeigt etwas anderes: „Gruppentarif“ heißt nicht automatisch günstig. Ein Einzelangebot eines anderen Versicherers kann unter dem Gruppentarif der eigenen Branche liegen. Die Prämien der Wiener Städtische nach Alter und Selbstbehalt-Variante stehen unter Sonderklasse-Versicherung, die Regeln der Generali unter Generali.
Was das Gesetz bei Gruppenverträgen anders regelt
Rechtlich funktioniert ein Gruppenvertrag anders als ein Einzelvertrag. Drei Unterschiede stehen im Versicherungsvertragsgesetz:
- Der Versicherer darf kündigen. Bei Einzelverträgen ist eine Kündigung durch den Versicherer nur aus wichtigem Grund möglich. Bei Gruppenversicherungsverträgen lässt § 178i Abs. 2 VersVG sie ausdrücklich zu.
- Wer ausscheidet, darf als Einzelversicherter weitermachen. § 178m VersVG gibt jedem Gruppenversicherten das Recht, den Schutz als gleichartige Einzelversicherung fortzusetzen, ohne Wartezeiten und ohne neue Gesundheitsprüfung, sofern er beim Eintritt nach den Regeln der Einzelversicherung versicherbar war. Das gilt auch, wenn der ganze Gruppenvertrag aufgelöst wird. Die Prämie richtet sich nach dem Alter beim Eintritt in die Gruppe, nicht nach dem heutigen. Die Erklärung muss binnen eines Monats abgegeben werden, die Frist läuft aber erst, wenn der Versicherer auf das Recht hingewiesen hat. Ausgenommen ist nur, wer wegen einer Vertragsverletzung hinausgekündigt wurde.
- Prämienerhöhungen können sich nach der Gruppe richten. Als Grund für eine Erhöhung darf auch vereinbart werden, dass sich die Lebenserwartung oder die Häufigkeit und die Kosten der Leistungen allein in dieser Gruppe verändern, auch weil ihr Durchschnittsalter steigt (§ 178m Abs. 5 VersVG).
Der Gruppenrabatt ist also ein Rabatt auf Zeit. In der Sparte Information und Consulting bleiben die Gruppenkonditionen bei der Pensionierung und beim Wechsel in einen anderen der zehn Fachverbände erhalten. Wer aus allen ausscheidet, etwa weil er das Gewerbe zurücklegt, oder als Dienstnehmer den Betrieb verlässt, wechselt in die Einzelversicherung: Der Gruppenrabatt fällt weg, die bisherige Versicherungsdauer wird angerechnet. Der Versicherer kann dabei Einschlussbeiträge oder Haftungseinschränkungen verlangen, falls diese beim Beitritt vorgesehen waren. Nach einer Scheidung oder dem Ende der Lebensgemeinschaft scheiden mitversicherte Partner aus dem Gruppenvertrag aus.
Im Generali-Beispiel heißt das für den Autohändler aus der Steiermark, nach den heutigen Prämien: Statt 110,37 Euro zahlt er im Einzeltarif 122,64 Euro, berechnet nach seinem Eintrittsalter von 35, auch wenn er inzwischen älter ist.
Angehörige und Mitarbeiter
Im Vertrag der Sparte Information und Consulting können Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder im gemeinsamen Haushalt mitversichert werden, aber nur gemeinsam mit einem Beitrittsberechtigten. Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr gilt eine einheitliche Kinderprämie, danach die Erwachsenenprämie. Die Kinder dürfen dann ohne Altersgrenze und auch nach dem Auszug in der Gruppe bleiben, solange die Prämie der ganzen Familie von einem Konto abgebucht wird. Neugeborene werden ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen, wenn ein Elternteil den Sonderklasse-Baustein seit mindestens drei Monaten hat. Ab zwei versicherten Personen gibt es einen Familienrabatt, im Tarif der Versicherungsagenten 5 Prozent Partnerbonus.
Dienstnehmer der Mitgliedsbetriebe können selbst beitreten, der Dienstgeber kann die Prämie ganz oder teilweise übernehmen. Bis 300 Euro im Jahr ist das für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, wenn der Dienstgeber die Prämie für alle Arbeitnehmer oder für eine bestimmte Gruppe übernimmt (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG). Für den Unternehmer selbst ist die Prämie dagegen Privatsache. Die Details: Steuerliche Absetzbarkeit. Weitere Gruppenverträge über Arbeitgeber und Universitäten: Familientarife und Gruppenverträge.
Vor dem Abschluss klären
- Zu welchem Fachverband oder Gremium gehört die eigene Gewerbeberechtigung, und hat er einen Gruppenvertrag? Auskunft gibt die Landeskammer.
- Österreich- oder Regionaldeckung, und welcher Selbstbehalt gilt bei einer Behandlung außerhalb der Region?
- Wie hoch wäre die Prämie im Einzeltarif desselben Versicherers, und was verlangt ein anderer Versicherer ohne Gruppe?
- Was passiert beim Zurücklegen oder Ruhendmelden des Gewerbes, beim Pensionsantritt und beim Ende eines Dienstverhältnisses?
- Wurde beim Beitritt schriftlich darauf hingewiesen, wann die Versicherung endet und welche Prämie in der Einzelversicherung gilt? Diesen Hinweis schreibt § 178m Abs. 6 VersVG vor.
Wie Selbstbehalt-Varianten generell wirken und wann sie sich lohnen: Selbstbehalt in der PKV.
Quellen
- WKO, Sparte Information und Consulting: Private Kranken-Gruppenversicherung für Mitglieder (24.10.2025); ARGE IC: Fakten und Highlights zur WKO IC Kranken-Gruppenversicherung (PDF, erstellt 19.11.2020, von der WKO-Seite verlinkt)
- WKO, Fahrzeughandel: Gruppenkrankenversicherung für Fahrzeughändler (26.01.2026), Krankenversicherung für Mitglieder (21.07.2026); Generali: Infoblatt Gruppenkrankenversicherung Fahrzeughandel (PDF, Stand 12/2025)
- Wiener Städtische: bestHEALTH Sonderklasse, Rahmenvertrag Bundesgremium Versicherungsagenten (PDF, Auflage 01/2026), Tarifblätter Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg
- Wiener Städtische: Sonderklasse nach Unfall mit Option, Fachverband Finanzdienstleister (PDF, Auflage 01/2026)
- WKO: Kranken-Gruppenversicherungsvertrag, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht (PDF, Stand 12/2018)
- RIS: § 178i VersVG und § 178m VersVG