Was die ÖGK beim Zahnarzt übernimmt
| Leistung | Bei der ÖGK |
|---|---|
| Füllungen im Front- und Eckzahnbereich | Kassenleistung, Kunststoff |
| Füllungen im Seitenzahnbereich | seit dem Amalgamverbot 2025 je nach Person und Ordination unterschiedlich geregelt |
| Wurzelbehandlung, Zahnsteinentfernung, Zahnziehen, operative Eingriffe | Kassenleistung |
| Mundhygiene | vom 10. bis zum 18. Geburtstag einmal pro Behandlungsjahr, mit festsitzender Spange zweimal; für Erwachsene privat |
| Abnehmbarer Zahnersatz (Prothesen) | Kassenleistung mit Selbstbehalt von 30 Prozent der tariflichen Kosten, seit 1. Mai 2026 |
| Kronen, Brücken, Implantate | Privatleistung, Zuschüsse nur in medizinischen Sonderfällen |
| Zahnspange bei schwerer Fehlstellung (IOTN 4 oder 5) bis 18 | Kassenleistung, die „Gratis-Zahnspange“ |
| Zahnspange bei leichterer Fehlstellung | Kostenanteil oder Zuschuss, rein kosmetische Korrekturen gar nicht |
Quelle: ÖGK, Seiten zu Zahnbehandlung, Amalgam, Mundhygiene, Zahnersatz und Zahnspange. Beim Wahlzahnarzt erstattet die ÖGK 80 Prozent des Kassentarifs. BVAEB- und SVS-Versicherte tragen bei den meisten Zahnbehandlungen einen Behandlungsbeitrag von 20 Prozent.
Was 2026 neu ist
- 1. März 2026: Die ÖGK hat Zuschüsse zur Kieferregulierung bei den IOTN-Graden 3a und 3f gestrichen, ebenso Zuschüsse zur parodontalen Initialtherapie, wenn mindestens 11 Zähne behandelt werden. Maßgeblich ist das Behandlungsdatum.
- 1. Mai 2026: Der Selbstbehalt für abnehmbaren Zahnersatz stieg von 25 auf 30 Prozent, für Personen, die wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, beträgt er 20 Prozent.
- 1. Mai 2026: Den Vertragszahnarzt dürfen ÖGK-Versicherte nur noch einmal pro Quartal wechseln, weitere Wechsel braucht eine Bewilligung.
- 1. Juni 2026: Die BVAEB hat ihren Behandlungsbeitrag von 10 auf 20 Prozent erhöht, er gilt auch für die meisten zahnärztlichen Behandlungen.
Weniger Kassenzahnärzte, mehr Wahlzahnärzte
Laut Zahnärztekammer gab es Anfang 2024 in Österreich 2.377 Zahnärzte mit Kassenvertrag, zehn Jahre davor waren es 2.602. Die Zahl der Wahlzahnärzte stieg im selben Zeitraum von 1.294 auf 1.408. In Wien ging die Zahl der Kassenordinationen von 696 auf 610 zurück, die der Wahlzahnärzte stieg von 261 auf 328. Wer keinen Kassenzahnarzt in der Nähe findet, zahlt beim Wahlzahnarzt selbst und bekommt nur einen Teil des Kassentarifs zurück.
Drei Preise für dieselbe Leistung
Für viele Zahnbehandlungen gibt es in Österreich drei Bezugsgrößen, die man kennen sollte, bevor man eine Rechnung beurteilt:
- Kassentarif: was die ÖGK einem Vertragszahnarzt laut ihrer Honorarordnung zahlt, Stand 1. Jänner 2026. Davon hängt ab, was Sie beim Wahlzahnarzt zurückbekommen: 80 Prozent dieses Tarifs.
- Tarif der Zahngesundheitszentren: was die ÖGK in ihren eigenen Zentren für Privatleistungen verlangt, etwa für Kronen oder Implantate.
- Autonome Honorarrichtlinien der Zahnärztekammer: Richtwerte für Privatleistungen in Ordinationen, gültig seit 1. Juli 2025. Die Patientenschlichtungsstellen der Kammer betrachten bei durchschnittlichem Aufwand eine Abweichung von 30 Prozent nach oben oder unten als angemessen. Frei vereinbaren dürfen Zahnärzte ihre Honorare trotzdem.
Wichtig für jede größere Behandlung: Nach § 18 Abs. 3 Zahnärztegesetz muss die Zahnärztin oder der Zahnarzt einen schriftlichen Heil- und Kostenplan erstellen, wenn wesentliche Kosten anfallen, wenn das Honorar über den Richtlinien der Kammer liegt oder wenn Sie ihn verlangen. Den Grenzwert für „wesentliche Kosten“ veröffentlicht die Zahnärztekammer.
Wo das Geld hingeht
Private Ordinationen legen ihre Preise frei fest. Einen öffentlichen Richtwert bieten die Tarife der 62 Zahngesundheitszentren der ÖGK. Drei Größenordnungen, Stand 1. September 2026:
- Unter 200 Euro: Mundhygiene, Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich, Knirscherschienen. Für Erwachsene meist ohne Kassenerstattung, siehe Zahnbehandlung.
- Um 2.000 Euro: eine Brücke oder ein Implantat mit Krone, im Regelfall ohne Kassenzuschuss, siehe Zahnersatz & Implantate.
- Über 5.000 Euro: eine festsitzende Zahnspange ohne Gratis-Anspruch, mit höchstens 821,80 Euro Kassenzuschuss pro Behandlungsjahr, siehe Kieferorthopädie.
Für die zweite und dritte Gruppe sind die Jahreslimits der Zahnversicherungen gemacht, die bei DONAU und Wiener Städtische bis 3.120 oder 4.160 Euro reichen. Wie die Tarife in den ersten Jahren gestaffelt sind: Zahnversicherung.
Die Themen im Detail
Zahnbehandlung
Füllungen nach dem Amalgamverbot, Wurzelbehandlung, Mundhygiene, Parodontitis und was der Wahlzahnarzt erstattet bekommt.
Zur ZahnbehandlungZahnersatz & Implantate
Prothese mit 30 Prozent Selbstbehalt, Kronen und Implantate privat, Fristen und Sonderfälle.
Zum ZahnersatzKieferorthopädie
Gratis-Zahnspange, IOTN-Grade, Kostenanteile ohne Gratis-Spange und die Kürzungen 2026.
Zur ZahnspangeWeiter
Welche Zahnversicherungen es gibt, was sie im ersten Jahr leisten und was sie kosten: Zahnversicherung.
Quellen
- ÖGK: Zahnbehandlung, Amalgam, Mundhygiene, Zahnersatz, Zahnspange
- ÖGK: Leistungstarife der Zahngesundheitszentren (PDF, Stand 01.09.2026), Zahngesundheitszentren
- ÖGK: Honorarordnung für Vertragszahnärzte (PDF, Stand 1. Jänner 2026); Österreichische Zahnärztekammer: Autonome Honorarrichtlinien 2025/2026 (PDF)
- Die Presse über die Zahnärztekammer: Zahl der Kassenzahnärzte sinkt (PDF, 12.02.2024)
- ZWP online: ÖZÄK kritisiert Einschränkung der zahnmedizinischen Leistungen durch die ÖGK (18.03.2026)
- ORF: BVAEB erhöht Behandlungsbeitrag auf 20 Prozent (30.05.2026)