Zahngesundheit und Kassenleistung

Füllung, Wurzelbehandlung und Zahnsteinentfernung zahlt die ÖGK beim Vertragszahnarzt voll. Eine Krone, ein Implantat oder die Mundhygiene für Erwachsene sind dagegen Privatleistungen. Selbst in den Zahngesundheitszentren der ÖGK kostet eine Metallkeramikkrone 784 Euro, ein Implantat 1.149,50 Euro.

Was die ÖGK beim Zahnarzt übernimmt

LeistungBei der ÖGK
Füllungen im Front- und EckzahnbereichKassenleistung, Kunststoff
Füllungen im Seitenzahnbereichseit dem Amalgamverbot 2025 je nach Person und Ordination unterschiedlich geregelt
Wurzelbehandlung, Zahnsteinentfernung, Zahnziehen, operative EingriffeKassenleistung
Mundhygienevom 10. bis zum 18. Geburtstag einmal pro Behandlungsjahr, mit festsitzender Spange zweimal; für Erwachsene privat
Abnehmbarer Zahnersatz (Prothesen)Kassenleistung mit Selbstbehalt von 30 Prozent der tariflichen Kosten, seit 1. Mai 2026
Kronen, Brücken, ImplantatePrivatleistung, Zuschüsse nur in medizinischen Sonderfällen
Zahnspange bei schwerer Fehlstellung (IOTN 4 oder 5) bis 18Kassenleistung, die „Gratis-Zahnspange“
Zahnspange bei leichterer FehlstellungKostenanteil oder Zuschuss, rein kosmetische Korrekturen gar nicht

Quelle: ÖGK, Seiten zu Zahnbehandlung, Amalgam, Mundhygiene, Zahnersatz und Zahnspange. Beim Wahlzahnarzt erstattet die ÖGK 80 Prozent des Kassentarifs. BVAEB- und SVS-Versicherte tragen bei den meisten Zahnbehandlungen einen Behandlungsbeitrag von 20 Prozent.

Was 2026 neu ist

  • 1. März 2026: Die ÖGK hat Zuschüsse zur Kieferregulierung bei den IOTN-Graden 3a und 3f gestrichen, ebenso Zuschüsse zur parodontalen Initialtherapie, wenn mindestens 11 Zähne behandelt werden. Maßgeblich ist das Behandlungsdatum.
  • 1. Mai 2026: Der Selbstbehalt für abnehmbaren Zahnersatz stieg von 25 auf 30 Prozent, für Personen, die wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, beträgt er 20 Prozent.
  • 1. Mai 2026: Den Vertragszahnarzt dürfen ÖGK-Versicherte nur noch einmal pro Quartal wechseln, weitere Wechsel braucht eine Bewilligung.
  • 1. Juni 2026: Die BVAEB hat ihren Behandlungsbeitrag von 10 auf 20 Prozent erhöht, er gilt auch für die meisten zahnärztlichen Behandlungen.

Weniger Kassenzahnärzte, mehr Wahlzahnärzte

Laut Zahnärztekammer gab es Anfang 2024 in Österreich 2.377 Zahnärzte mit Kassenvertrag, zehn Jahre davor waren es 2.602. Die Zahl der Wahlzahnärzte stieg im selben Zeitraum von 1.294 auf 1.408. In Wien ging die Zahl der Kassenordinationen von 696 auf 610 zurück, die der Wahlzahnärzte stieg von 261 auf 328. Wer keinen Kassenzahnarzt in der Nähe findet, zahlt beim Wahlzahnarzt selbst und bekommt nur einen Teil des Kassentarifs zurück.

Drei Preise für dieselbe Leistung

Für viele Zahnbehandlungen gibt es in Österreich drei Bezugsgrößen, die man kennen sollte, bevor man eine Rechnung beurteilt:

  • Kassentarif: was die ÖGK einem Vertragszahnarzt laut ihrer Honorarordnung zahlt, Stand 1. Jänner 2026. Davon hängt ab, was Sie beim Wahlzahnarzt zurückbekommen: 80 Prozent dieses Tarifs.
  • Tarif der Zahngesundheitszentren: was die ÖGK in ihren eigenen Zentren für Privatleistungen verlangt, etwa für Kronen oder Implantate.
  • Autonome Honorarrichtlinien der Zahnärztekammer: Richtwerte für Privatleistungen in Ordinationen, gültig seit 1. Juli 2025. Die Patientenschlichtungsstellen der Kammer betrachten bei durchschnittlichem Aufwand eine Abweichung von 30 Prozent nach oben oder unten als angemessen. Frei vereinbaren dürfen Zahnärzte ihre Honorare trotzdem.

Wichtig für jede größere Behandlung: Nach § 18 Abs. 3 Zahnärztegesetz muss die Zahnärztin oder der Zahnarzt einen schriftlichen Heil- und Kostenplan erstellen, wenn wesentliche Kosten anfallen, wenn das Honorar über den Richtlinien der Kammer liegt oder wenn Sie ihn verlangen. Den Grenzwert für „wesentliche Kosten“ veröffentlicht die Zahnärztekammer.

Wo das Geld hingeht

Private Ordinationen legen ihre Preise frei fest. Einen öffentlichen Richtwert bieten die Tarife der 62 Zahngesundheitszentren der ÖGK. Drei Größenordnungen, Stand 1. September 2026:

  • Unter 200 Euro: Mundhygiene, Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich, Knirscherschienen. Für Erwachsene meist ohne Kassenerstattung, siehe Zahnbehandlung.
  • Um 2.000 Euro: eine Brücke oder ein Implantat mit Krone, im Regelfall ohne Kassenzuschuss, siehe Zahnersatz & Implantate.
  • Über 5.000 Euro: eine festsitzende Zahnspange ohne Gratis-Anspruch, mit höchstens 821,80 Euro Kassenzuschuss pro Behandlungsjahr, siehe Kieferorthopädie.

Für die zweite und dritte Gruppe sind die Jahreslimits der Zahnversicherungen gemacht, die bei DONAU und Wiener Städtische bis 3.120 oder 4.160 Euro reichen. Wie die Tarife in den ersten Jahren gestaffelt sind: Zahnversicherung.

Die Themen im Detail

🦷

Zahnbehandlung

Füllungen nach dem Amalgamverbot, Wurzelbehandlung, Mundhygiene, Parodontitis und was der Wahlzahnarzt erstattet bekommt.

Zur Zahnbehandlung
👑

Zahnersatz & Implantate

Prothese mit 30 Prozent Selbstbehalt, Kronen und Implantate privat, Fristen und Sonderfälle.

Zum Zahnersatz
😁

Kieferorthopädie

Gratis-Zahnspange, IOTN-Grade, Kostenanteile ohne Gratis-Spange und die Kürzungen 2026.

Zur Zahnspange

Weiter

Welche Zahnversicherungen es gibt, was sie im ersten Jahr leisten und was sie kosten: Zahnversicherung.

Quellen